The trademark application PrimeTech was filed by Adp Merkur GmbH, a corporation established under the laws of the Federal Republic of Germany (the "Applicant"). Application refused.
The application was filed in German (English was selected as the second language).
The Refusal with reference B 018914405 was Rejected according to Article 7(1)(c) EUTMR with decision issued on December 18, 2023 by the EUIPO.
Goods And Services
The mark was filed in class 9 with following description of goods:
Geräte zur Aufzeichnung, Übertragung und Wiedergabe von Ton und Bild
Hardware für die Datenverarbeitung
Geräte zur Aufzeichnung, Übertragung, Verarbeitung und Wiedergabe von Daten einschließlich Ton und Bild
Computersoftware
Software insbesondere zur Verwendung mit beliebigen computergestützten Plattformen einschließlich Unterhaltungselektronik und Spielkonsolen
Programme zum Betreiben von elektrischen und elektronischen Apparaten für Spiel-, Vergnügungs- und/oder Unterhaltungszwecke
Apparate zur Abrechnung von geldbetätigten Automaten und Teile der vorgenannten Waren
Elektrische, elektronische, optische oder automatische Apparate zur Identifizierung von Datenträgern, Ausweis- und Kreditkarten, Geldscheinen und Münzgeld
Software, insbesondere für Casino- und/oder Spielhallenspiele, für Glücksspielautomaten und/oder Slotmaschinen jeweils mit oder ohne Gewinnauszahlung
Spielsoftware, die Wettergebnisse von Spielautomaten erzeugt oder anzeigt
Computerspielbetriebssoftware
Computersoftware für die Verwaltung von Spielen (Spielesammlung)
Sammlung von Videospielen.
The mark was filed in class 28 with following description of goods:
Spielgeräte (auch geldbetätigt)
Geld- oder münzbetätigte Spielautomaten (Maschinen)
Spiele für Spielhallen (soweit in Klasse 28 enthalten)
Geldbetätigte Glücksspielautomaten (Maschinen) und Glücksspielmaschinen, insbesondere für Glücksspielhallen mit oder ohne Gewinnauszahlung
Elektronische oder elektrotechnische Glücksspielgeräte, Glücksspielautomaten, Glücksspielmaschinen, Slotmaschinen, welche durch Einwurf von Münzen, Jetons, Banknoten, Tickets oder mittels elektronischen, magnetischen oder biometrischen Speichermedien betätigt werden, insbesondere für die gewerbliche Nutzung in Kasinos und Glücksspielhallen mit oder ohne Gewinnauszahlung
Glücksspielautomaten und Glücksspielmaschinen, insbesondere für die gewerbliche Nutzung in Kasinos und Glücksspielhallen mit oder ohne Gewinnauszahlung
Geldbetätigte Spielautomaten und/oder elektronische Geldspielapparate (Maschinen) mit oder ohne Gewinnmöglichkeit
Angepasste Gehäuse für durch Einwurf von Münzen, Jetons, Tickets oder mittels elektronischen, magnetischen oder biometrische Speichermedien betätigte Spielautomaten, Glücksspielgeräte, Glücksspielautomaten und Glücksspielmaschinen, insbesondere für die gewerbliche Nutzung in Kasinos und Glücksspielhallen mit oder ohne Gewinnauszahlung
Elektronische Spiele
Apparate für elektronische Spiele und Zubehör
Spielautomaten mit Videoausgabe
Ziehungsgeräte für Gewinn- und Lotteriespiele, Ausspielungen oder Verlosungen
Gehäuse aus Metall, Kunststoff und/oder Holz für münzbetätigte Automaten
Spiele (einschließlich Videospiele), ausgenommen als Zusatzgeräte für externen Bildschirm oder Monitor
Elektropneumatische und elektrische Ziehmaschinen (Spielautomaten)
Elektrische, elektronische oder elektromechanische Geräte zur Durchführung von Bingospielen, Wettautomaten (Maschinen)
Jegliche vorgenannte Automaten, Maschinen und Apparate auch im vernetzten Betrieb
Geräte und Vorrichtungen zur Aufnahme und Speicherung von Geld als Zubehör für vorgenannte Automaten, soweit in Klasse 28 enthalten
Spielautomaten, nämlich Geräte an denen Einsätze getätigt werden können.